Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt ab 23. Dezember 2020 bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.
Beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind:Setzen Sie auf unsere Erfahrung und Marktkenntnis in Konstanz und Umgebung.
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