
Sie besitzen eine Immobilie und benötigen eine gerichtsfeste Bewertung? Dann sind Sie bei uns gut beraten. Hierfür benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten nach BauGB § 194. Sie benötigen den genauen Wert Ihrer Immobilie weil Sie verkaufen möchten oder nur Ihrer Vermögensübersicht erstellen möchten. Dann reicht in der Regel eine Kurzbewertung Ihrer Immobiie diese ist hinsichtlich des Immobilien-Wertes genauso aussagekräftig hier wird nur auf umfangreiche Beschreibungen des Bewertungsobjekts, ausführliche Begründung der Wertermittlung, zitieren von Gesetzestexten und auf Anlagen und Fotodokumentation verzichtet. Welche Version Sie auch benötigen nehmen Sie Kontakt zu uns auf wir beraten Sie gern.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Übersetzen lässt es sich mit Grundstücks- oder Immobilienbewertung. Diese Schätzung ist eine, durch bestimmte architektonische, wirtschaftliche und juristische Verfahren geregelte, rechtliche Vorschrift für bebaute und unbebaute Grundstücke (Bewertungsobjekte) zu einem exakten Zeitpunkt im Geschäftsverkehr.
Verkehrswertgutachten sind die umfassendste Form von Gutachten mit einer detaillierten Darstellung des Bewertungsobjektes und ausführlicher Begründung der Wertermittlung – ein „Rundum-Sorglos-Paket“.Mit dieser Form der Wertermittlung werden neben unbebauten Grundstücken, sämtliche Immobilienarten (Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien, Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) aber auch Rechte und Belastungen an Grundstücken sowie Bewertungssonderfälle bewertet. Die Anlässe für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sind vielfältig und können aus dem privaten (z.B. Vermögensauseinandersetzungen wie Erbfall, Schenkung oder Scheidung), aber auch hoheitlichen Bereich (z.B. Enteignung) resultieren. Eins aber haben alle Verkehrswertgutachten gemeinsam: Die Anerkennung durch Gerichte! Verkehrswertgutachten von uns gewährleisten diese Gerichtsfestigkeit aufgrund der nachgewiesenen und regelmäßig überwachten Fachkompetenz.